Allgemeine Geschäftsbedingungen simplay-PREMIUM-Unterricht
§ 1 – Anzahl Unterrichtseinheiten
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach der gewählten Abonnementlaufzeit.
- 1 Monat Laufzeit: 3 Unterrichtseinheiten
- 3 Monate Laufzeit: 9 Unterrichtseinheiten
- 6 Monate Laufzeit: 18 Unterrichtseinheiten
- 12 Monate Laufzeit: 36 Unterrichtseinheiten
§ 2 – Unterrichtsort
- In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der simplay Musikschule bzw. der Kooperationseinrichtung statt.
- Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw. Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher Anwesenheit von DozentIn und SchülerIn (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der Online-Übertragung trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten aus dem Kontingent in die nächste Abonnementslaufzeit übertragen.
- Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
§ 3 – Buchung und Teilnahme
- Die Terminbuchungen erfolgen über die Schulverwaltung oder den zuständigen Dozenten*In.
- Eine Terminstornierung ist binnen 24 Stunden nach Terminbuchung (check-in) möglich.
- Die Unterrichtseinheiten sind im Verlauf der gewählten Laufzeit zu verbrauchen.
- Bei vorzeitigem Verbrauch des Stundenkontingentes können optional zusätzliche Stundenpakete erworben werden.
§ 4 – Unterrichtsbeiträge
- Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die in der Abonnementlaufzeit vereinbarten Unterrichtseinheiten (Kontingent).
- Die Abonnementbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am darauf folgenden Werktag.
- Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren berechnet.
- Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor. In diesem Fall ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 5 – Kopierlizenzgebühr
Für alle simplay-PREMIUM-Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht Fachbelegung) erhoben. Die Gebühr ist in den gezahlten Monatsbeiträgen enthalten.
§ 6 – Unterrichtsfreie Zeiten
An den gesetzlichen sowie kirchlichen Feiertagen von Berlin findet kein Unterricht statt.
§ 7 – Vertragslaufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Abonnements erstreckt sich über den gewählten Abonnementzeitraum (1, 3, 6 oder 12 Monate). Bei Kündigung muss diese spätestens 1 Monat vor Ende der Abonnementlaufzeit schriftlich erfolgen (per Post als Einwurfeinschreiben an simplay Musikschule, Friedrich-Wilhelm-Platz 9, 12161 Berlin oder perE-Mail an info@simplay.de). Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung gilt das Eingangsdatum.
- Erfolgt keine schriftliche Kündigung, erhält der Kunde frühzeitig ein Angebot über die Wahl der Laufzeit für die Vertragsfortsetzung. Wird dieses Angebot vom Kunden nicht aktiviert, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat. Die darauf folgende Beitragsberechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Tarifs für Laufzeit 1 Monat gemäß der aktuellen Preisliste.
§ 8 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 9 – Haftung und Hausordnung
- Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen, Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
- Spielzeug, Fahrräder, Roller, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
§ 10 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil des Abonnements, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Abonnement uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
simplay Musikschule, Alle Rechte vorbehalten. Stand: 01.12.2023